Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG): Stellungnahme des Deutschen Bundeswehrberbandes (DBwV)

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

 

Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz

Der Deutsche BundeswehrVerband hat Stellung zum lang erwarteten Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BAlimentG) genommen. Der Vorsitzende Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch fasst im Interview mit der Redaktion die Kernpunkte zusammen.

Meyer: Herr Dr. Buch, die Hauptversammlung des DBwV hat im November letzten Jahres beschlossen, Stellungnahmen ausschließlich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu veröffentlichen. Wollen Sie daran etwas ändern?

Buch: Nein, ganz und gar nicht. Dabei bleibt es natürlich. Wir haben jetzt, so wie alle anderen Spitzenverbände und Gewerkschaften auch, sehr ausführlich auf fast 50 Seiten Stellung zu einem Referentenentwurf genommen, der noch nicht im Parlament, noch nicht einmal im Kabinett ist. Deshalb verbietet sich die 1:1 Veröffentlichung der Stellungnahme. Dennoch möchte ich das große Interesse und die überwältigende Nachfrage unserer Mitglieder nach unseren Positionen nicht unbeantwortet lassen. Daher dieses Interview.

Nun, der Referentenentwurf ist 176 Seiten lang. Was ist Ihr Eindruck?

Zunächst einmal sind wir alle erleichtert, dass es diese Bundesregierung in der aktuell schwierigen sozialpolitischen Lage in unserem Land geschafft hat, einen Referentenentwurf vorzulegen, der ein Haushaltsvolumen von 3,5 Milliarden Euro p.a. vorsieht. Nachdem wir den Referentenentwurf ausgewertet hatten, wurde schnell klar: Einfach und unbürokratisch sieht anders aus!

Was halten Sie konkret vom Doppelverdienermodell?

Wir haben unsere deutliche Kritik an diesem Neuansatz geäußert. Insbesondere an dessen Rückrechnung in die Vergangenheit, was zu den ziemlich unübersichtlichen Nachzahlungen führt und soldatenspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt.

Inwiefern?

Soldaten werden nun einmal weltweit auch gegen ihren Willen versetzt. Partner von Soldaten sind damit entweder gezwungen, regelmäßig mitumzuziehen oder kümmern sich an einem festen Wohnort um die Familie. In beiden Konstellationen fällt ein Doppelverdienst meist aus. Das ist eine der Schwächen dieses Modells in Bezug auf die Soldaten.

Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht. Foto: Mario Firyn
Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht. Foto: Mario Firyn
Und was ist mit dem Familienzuschlag?

Im Grunde genommen profitieren tausende, vermutlich zehntausende ledige Soldaten auf Zeit – und natürlich auch die Berufssoldaten – von der Integration des Familienzuschlages Stufe 1 in Höhe von ca. 181 Euro in die Grundbesoldung. Umso unverständlicher ist es, dass dies offenbar für die Führungskräfte der Bundeswehr in der B-Besoldung nicht erfolgt ist. Hier wird Verheirateten der Familienzuschlag genommen, und nicht ins Grundgehalt eingearbeitet. Was die beiden neuen ergänzenden Familienzuschläge angeht, so haben diese Stärken und Schwächen. Positiv ist auf jeden Fall die Anhebung des Familienzuschlages für Kinder. So wird eine Familie mit drei Kindern statt bisher 771 Euro nun 1238 Euro Familienzuschlag erhalten.

Und wie sieht es mit der angeblichen Tabellenreform aus?

Nun, ich bin kein Mathematiker oder Statistiker. Ich gehe davon aus, dass die monatelang vom Innen- und Finanzministerium ermittelten Werte richtig sind. Nur das allein hilft uns natürlich nicht. Man bereinigt und glättet zwar Unwuchten, die in den letzten Jahren und vermutlich Jahrzehnten innerhalb der Tabelle entstanden sind, indem man nun feste Abstände horizontal und vertikal einzieht. Nur ist das Ergebnis nicht vermittelbar. So reicht die Spanne von wenigen Euros in einigen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis hoch zu mehreren Hundert Euro. Rechnerisch und mathematisch mag das zwar alles stimmen, jedoch menschlich nachvollziehbar und begründbar ist das nicht. Ich kann diejenigen verstehen, die damit unzufrieden sind und sich mehr erhofft hatten. Insbesondere hätte man im mittleren Dienst zwischen der Laufbahn der Unteroffiziere und der Feldwebel nochmals unterscheiden müssen. Das wäre mit Blick auf die Bundeswehr gerechtfertigt und geboten.

Die Tarifergebnisse sollten ja auch übertragen werden. Wie sehen Sie hier das Ganze?

Hier hat man das Minimum getan – und zwar genau das, was das Bundeskabinett mittels seines Kabinettsbeschlusses im September 2025 für die Abschlagszahlungen ohnehin schon auf den Weg gebracht hatte. Wir vermissen deutlich die Übertragung der weiteren Inhalte des Tarifabschlusses, wie den Urlaub, die Anhebung der Sonderzahlung oder auch die Anhebung der weiteren Erschwerniszulagen, die im Tarif angehoben wurden. Hier muss das BMI deutlich nachbessern!

Sind Sie unterm Strich denn eher zufrieden oder unzufrieden?

Letztlich wäre ich zufrieden, wenn die dargestellten Punkte aufgenommen werden würden. Es gibt einfach im Besoldungsbereich unglaublich viel zu tun. Deshalb haben wir noch zahlreiche weitere Punkte in die Stellungnahme aufgenommen. Der Schuh drückt letztlich überall. Sei es bei Erschwerniszulagen oder der Hinzuverdienstgrenze für Beamte. Wir werden hart daran arbeiten, dass im parlamentarischen Verfahren viele der aufgezeigten Punkte adressiert werden. Wir müssen das aber auch vor dem Hintergrund der übrigen sozialen Lage in unserem Land bewerten: Stichwort Rentenkommission, Änderung der gesetzlichen Krankenversicherung, Einsparungen im sozialen Bereich etc.

Schwerpunkte der DBwV Stellungnahme

Deutliche Kritik an der nicht vermittelbaren unterschiedlichen Anhebung der Tabellenwerte

Deutliche Kritik am Doppelverdienermodell

Kritik an der neuen Tabellenstruktur wegen unzureichender Abbildung/Aufwertung der Feldwebellaufbahn

Forderung der Zahlbarmachung von Dienst zu ungünstigen Zeiten auch bei Auslandsbesoldung (z.B. Litauen)

Kritik am neu geschaffenen ergänzenden Familienzuschlag für Verheirate, da er soldatenspezifische Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt

Anmahnung einer Kommunikations- und Verwaltungsstrategie zur Umsetzung der höchst komplexen Regelungen

Kritik an der faktischen Kürzung der B-Besoldung (für Verheiratete) durch fehlende Übertragung des Familienzuschlages Stufe 1 analog A-Besoldung

Vollständige zeit-/inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung systemgerecht in den Besoldungs- und Versorgungsbereich, inkl. Urlaub, Sonderzahlung und aller Zulagen

Einführung zahlreicher neuer Stellen- und Erschwerniszulagen

Forderung nach Wiedereinführung des Ortszuschlages oder eines vergleichbaren Besoldungsinstrumentes

Einführung einer S-Besoldung

Deutliche Kritik an der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage von 0,2%

Steuerfreiheit der Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten analog zum Koalitionsvertrag

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze auch für Beamte

Forderung nach Anpassung des § 17a BHO zur besseren Gestaltung der Maßnahmen zur Thematik Mindestdienstzeit

 

Quelle: Website des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) vom 08.05.2026


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der Experte für den Öffentlichen Dienst und ausgewiesener Fachmann für das Beamtenrecht.

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Rund fünfstellige Nachzahlungen können Beamte des Bundes erhalten, wenn die Bundesregierung ihren Gesetzenturf zur Besoldund 2025/2026 sowie zur Neuregelung der angemessenen Alimentation beschließt.

Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die Sie mit diesem >>>PDF vorbestellen können.   

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ACHTUNG: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern 

Der INFO-SERVICE legt diese Broschüre auf, sobald die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Neuregelung der durch das Bundesverfassungs-gericht (BVerfG) geforderten neuen Besoldungsregelung vorlegt (wahrscheinlich II. Quartal 2026). >>>Hier können Sie die Broschüre (vor)bestellen..   



 

   

 

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Red 20260507

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