Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG): Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

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Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG)

 

I. Vorbemerkung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dankt für die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren und
nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver
sorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation
und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz – BAli
mentG) wie folgt Stellung.
Seit Anfang 2012 ist dies bereits der dritte Gesetzentwurf, der den Gewerkschaften zur Beteili
gung vorgelegt wurde. Die beiden vorangegangenen Entwürfe sind vor der Kabinettsbefassung
zurückgezogen worden. Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass das BMI mit dem RefE anstrebt, die
im September 2025 fortgeschriebenen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsange
messenen Alimentation umzusetzen. Die GdP hat den Reformstau im Bereich des Dienstrechts
wiederholt deutlich kritisiert. Es ist dringend notwendig, dass der Bund nun handelt und das
Dienstrecht verfassungsgemäß und attraktiv gestaltet.
Der Referentenentwurf enthält Ansätze zur Verbesserung der Besoldung, etwa durch Anhebung
der Eingangsbesoldung und Anpassungen der Tabellen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.
leichzeitig bleibt der Entwurf deutlich hinter den Erwartungen und den Lebensrealitäten der Be
amt:innen in den Sicherheitsbehörden zurück. In der jetzigen Form ist der Entwurf nicht geeig
net Attraktivität, Motivation und Bindung nachhaltig zu stärken. Die positiven Elemente des
Entwurfs werden durch grundlegende systemische Fehlentscheidungen überlagert. Dies gilt ins
besondere für den vorgesehenen Wechsel zu einem Doppelverdienermodell. Diesen Wechsel
lehnen wir ab.

Das Berufsbeamtentum ist Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Beamtinnen und Beamte haben einen grundgesetzlich festgeschriebenen Anspruch darauf,
amtsangemessen alimentiert zu werden. Die wiederholte Verzögerung des Herstellens der ver
fassungskonformen Besoldung der Bundesbeamt:innen führt zu einem kaum zu reparierenden
Vertrauensverlust. Angesichts der Bedeutung der Beamt:innen für das demokratische Gefüge
ist dies in der Gefahr, in der sich unsere Demokratie derzeit befindet, umso weniger nachvoll
ziehbar. Es ist bemerkenswert, dass das BMI den GE auch mit der Notwendigkeit begründet,
dass die Handlungsfähigkeit des Staates mittels eines loyalen und leistungsfähigen öffentlichen
Dienstes jederzeit gesichert sein muss.

Auch ist die Diagnose richtig, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirt
schaft um hochqualifizierte und leistungsfähige steht. Für die Polizei in Deutschland ist es zu
nehmend ein Problem, eine ausreichende Anzahl junger Menschen zu finden, die die Einstel
lungsvoraussetzung für den Polizeivollzugsdienst erfüllen und die anspruchsvolle Ausbildung
erfolgreich abschließen. Die erforderliche Personalstärke der Einsatzkräfte wird gefährdet, weil
die haushalterisch vorgesehenen Stellen nicht mit qualifizierten und leistungsfähigen Kräften
besetztwerden können. Einer Recherche des Medienunternehmens „Correctiv“ vom März 2026
zufolge ist die Zahl der Bewerbungen für eine Ausbildung bei der Polizei zwischen 2020 und
2025 in fast allen Bundesländern deutlich gesunken. In Niedersachsen und Bremen bewarben
sich jeweils rund 40 Prozent weniger Menschen auf eine Polizeiausbildung. In Brandenburg und
im Saarland wie auch in anderen Bundesländern und im Bund brechen zwischen 25 und 30 Pro
zent der Anwärter:innen ihre Ausbildung ab oder verfehlen endgültig die 
Prüfungsanforderungen. Im Ergebnis hat die Polizei zu wenige Bewerber:innen und zu viele
Ausbildungsabbrüche. Am Ende steht zu wenig Personal zur Verfügung.

Verschärft wird die Situation durch den Wettbewerbsföderalismus, durch den die Dienstherren
von Bund, Ländern und Kommunen um Personal konkurrieren. Die zunehmende Komplexität
des Besoldungssystems macht dieses darüber hinaus gerade für Berufseinsteigerinnen und Be
rufseinsteiger schwer begreiflich und weniger nachvollziehbar. Aufgrund der Föderalismusre
form entwickelt sich das Dienstrecht im Bund und den Bundesländern seit 20 Jahren auseinan
der. Der Wechsel von Beamt:innen von einem zum anderen Dienstherrn ist äußerst schwierig.
Die GdP hat bereits im Jahr 2022 ein Polizeibesoldungsstatusgesetz vorgeschlagen, um zumin
dest die Besoldung wieder einigermaßen zu vereinheitlichen. Gleiches Geld für gleiche Arbeit –
diese Idee ist bis heute leider bei der Polizei nicht verwirklicht worden. Weder die Polizeizulage
noch die einmaligen Entschädigungsleistungen im Dienstunfallrecht sind in ihren jeweiligen
Leistungshöhen vereinheitlicht. Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder die negativen Effekte
der Föderalisierung des Dienstrechts – Ungerechtigkeiten sowie Überlastung von Verwaltung
und Justiz – erkennen.

 

>>>Hier geht es weiter mit der Stellungnahme der GdP

 

Quelle: Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand, Abt. II, Ref. 21, vom 27.04.2026

 


 

 

 

 

 

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