Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG): Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) Änderungen

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG):

Änderungen beim Bundesbesoldungsgesetz: Übersicht des BBesG 

Das Bundesinnenminsietrium (BMI) hat Mitte 2026 den Gewerkschaften und Verbänden einen Referentenentwurf eines Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) zur Stellungnahme zugeleitet. 

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte wird hierzu eine 100-seitige Broschüre "Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern" herausgeben. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregiering zum Gesetzentwurf des Bundesalimententationsgesetezs herausgegeben und kann >>>hier schon (vor)bestellt werden.

Die Broschüre enthält alle Besoldungstabellen des Bundes, der Bahn, Post und Telekom sowie der Länder enthalten.

Ebenso eine ausführliche Darstellung der amtsangemessenen Alimentation, wie sie von der Bundesregierund angestrebt wird.

 


Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) 

Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 62 Absatz 2 des Gesetzes vom 4.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) geändert worden ist"

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 2 Regelung durch Gesetz

§ 3 Anspruch auf Besoldung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand >>>beabsichtige
Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 6a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 7a Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 12 Rückforderung von Bezügen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

§ 14 Anpassung der Besoldung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 14a Versorgungsrücklage >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 15 Dienstlicher Wohnsitz

§ 16 Amt, Dienstgrad

§ 17 Aufwandsentschädigungen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 17a Zahlungsweise

§ 17b Lebenspartnerschaft

 

Abschnitt 2
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

§ 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

 

Unterabschnitt 2
Beamte und Soldaten

§ 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B

§ 21 (weggefallen)

§ 22 (weggefallen)

§ 23 Eingangsämter für Beamte

§ 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 25 (weggefallen)

§ 26 (weggefallen)

§ 27 Bemessung des Grundgehaltes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

§ 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

§ 31 (weggefallen)

 

Unterabschnitt 3
Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 32 Bundesbesoldungsordnung W

§ 32a Bemessung des Grundgehaltes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 33 Leistungsbezüge >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 34 (weggefallen)

§ 35 Forschungs- und Lehrzulage >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 36 (weggefallen)

 

Unterabschnitt 4
Richter und Staatsanwälte

§ 37 Bundesbesoldungsordnung R

§ 38 Bemessung des Grundgehaltes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

 

Abschnitt 3
Familienzuschlag

§ 39 Grundlage des Familienzuschlages

§ 40 Stufen des Familienzuschlages

§ 41 Änderung des Familienzuschlages >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 41a Ergänzender Familienzuschlag für Alleinerziehende >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

Abschnitt 4
Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen

§ 42 Amtszulagen und Stellenzulagen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 42b Prämie für besondere Einsatzbereitschaft >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 43a Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 44 Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 46 (weggefallen)

§ 47 Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 48 Mehrarbeitsvergütung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; Verordnungsermächtigung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

§ 50b Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren

§ 50d Vergütung für Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen

§ 51 Andere Zulagen und Vergütungen

 

Abschnitt 5
Auslandsbesoldung

§ 52 Auslandsdienstbezüge >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 53 Auslandszuschlag >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 54 Mietzuschuss >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 55 Kaufkraftausgleich >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 56 Auslandsverwendungszuschlag >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 57 Auslandsverpflichtungsprämie >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 58 Zulage für Kanzler an großen Botschaften >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

 

Abschnitt 6
Anwärterbezüge

§ 59 Anwärterbezüge >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 61 Anwärtergrundbetrag

§ 62 Anwärtererhöhungsbetrag >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 63 Anwärtersonderzuschläge >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 64 (weggefallen)

§ 65 Anrechnung anderer Einkünfte >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 66 Kürzung der Anwärterbezüge

Abschnitt 7
(weggefallen)

§ 67 (weggefallen)

§ 68 (weggefallen)

 

Abschnitt 8
Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft

§ 69 Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 69a Heilfürsorge für Soldaten >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 70a Dienstkleidung für Beamte >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

 

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 71 Rechtsverordnungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63

§ 73 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften

§ 75 Übergangszahlung >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz
erfassten Personenkreis >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 79 (weggefallen) >>> beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte des Bundes 

§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

§ 80b Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag >>>beabsichtige Änderungen durch das Bundesalimentationsgesetz

§ 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998

§ 82 (weggefallen)

§ 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen

§ 83a Übergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes

§ 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht

§ 85 Anwendungsbereich in den Ländern

 

Anlagen

Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B

Anlage II (zu § 32 Satz 1)Bundesbesoldungsordnung W

Anlage III (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R

Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) Gültig ab 1. März 2024

Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) Gültig ab 1. März 2024

Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) Gültig ab 1. März 2024

Anlage VIII (zu § 61) Gültig ab 1. März 2024

Anlage IX (zu den Anlagen I und III) Gültig ab 1. März 2024 


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Red 20260422 / 20260503

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